Rebaudo Immobilienrechtsanwälte Real estate lawyers
Plaza España 11, 07002 Palma de Mallorca +34 645 43 53 31 rebaudo@rebaudo.com

Pieregidio Rebaudo, Ihr deutschsprachiger Anwalt für Immobilienrecht auf Mallorca.

Deutsche Mutter, Jurastudium und Rechtsanwaltstitel in Spanien. Langjährige gerichtliche Rechtsanwaltserfahrung in Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Seit Februar 2017 ausschließlich als Anwalt für Immobilienrecht beschäftigt und nur auf Mallorca. Hunderte von Immobilienerwerbe und Verkäufe für internationale Mandanten erfolgreich abgeschlossen. Unabhängig, kompetent, direkt ansprechbar, mitdenkend und bewusst der nötigen Reaktionsgeschwindigkeit in der Geschäftswelt.
Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer der Balearen (eingetragen mit der Nummer 6476).
Ein lächelnder Rechtsanwalt für Immobilienrecht auf Mallorca im Anzug sitzt an einem Glasschreibtisch mit Computer und Maus.

Warum ist eine Rechtsberatung beim Immobilienkauf auf Mallorca so wichtig?

Erhalten Sie klare Antworten auf alle rechtlichen Fragen rund um den Immobilienerwerb auf Mallorca. Wir bieten Ihnen kompetente, diskrete und unabhängige Beratung.
Rechtssicherheit für deutschsprachige Käufer
Der Immobilienerwerb auf Mallorca birgt viele lokale Besonderheiten. Ohne professionelle Unterstützung können sich deutschsprachige Käufer schnell mit rechtlichen Hürden konfrontiert sehen, von sprachlichen Barrieren bis hin zu abweichenden Gesetzeslagen.
Prüfung von Kaufvertrag und Due Diligence
Als Anwalt für Immobilienrecht auf Mallorca prüfen wir Ihren Kaufvertrag, übernehmen die Due-Diligence-Prüfung und identifizieren potenzielle Risiken frühzeitig, noch bevor Sie finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Koordination mit Notar, Makler & Grundbuchamt
Wir begleiten Sie bei der Zusammenarbeit mit Notar und Makler und sorgen für eine rechtssichere Eintragung im Grundbuch auf Mallorca, damit Ihr Kauf sorgenfrei und ohne rechtliche Fallstricke abgeschlossen wird.

Häufig gestellte Fragen

Beim Immobilienkauf auf Mallorca tauchen viele rechtliche Fragen auf. Von Kaufvertrag und Due Diligence über Notar und Grundbuch bis hin zu Steuern und rechtlicher Sicherheit. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen.
Welche rechtlichen Besonderheiten gelten beim Immobilienkauf auf Mallorca?
Beim Immobilienerwerb auf Mallorca müssen Käufer verschiedene spanische Rechtsvorschriften beachten. Dazu gehören die NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero), die zwingend vor dem Kauf beantragt werden muss, sowie spezielle Steuerregelungen wie die Grunderwerbsteuer (ITP) je nach Kaufpreis. Besonders bei Luxusimmobilien sind zusätzlich städtebauliche Genehmigungen und Denkmalschutzauflagen zu prüfen. Ein erfahrener Anwalt für Immobilienrecht stellt sicher, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden und Sie vor kostspieligen Fehlern geschützt sind.
Wie läuft der Kaufprozess einer Immobilie auf Mallorca rechtlich ab?
Der Immobilienkaufprozess auf Mallorca gliedert sich in mehrere rechtlich bindende Schritte: Zunächst erfolgt die Due Diligence-Prüfung mit Überprüfung von Eigentumsrechten, Lasten und Baurechten im Grundbuch. Anschließend wird ein Vorvertrag (Contrato de Arras) mit Anzahlung unterzeichnet. Der finale Kaufvertrag (Escritura Pública) wird vor einem spanischen Notar beurkundet. Parallel müssen Steuererklärungen eingereicht und die Eigentumsübertragung im Grundbuch vollzogen werden. Eine rechtliche Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt minimiert Risiken erheblich.
Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf und -besitz auf Mallorca an?
Die Steuerlast beim Immobilienerwerb auf Mallorca ist komplex: Die Grunderwerbsteuer (ITP), bei Neubauimmobilien fällt stattdessen 10% Mehrwertsteuer (IVA) plus Stempelsteuer (AJD) an. Jährlich ist die Grundsteuer (IBI) zu entrichten. Beim Verkauf können Kapitalertragsteuern anfallen. Deutsche Eigentümer müssen zusätzlich deutsche Steuervorschriften beachten. Eine professionelle steuerrechtliche Beratung durch einen Fachanwalt ist daher unerlässlich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und Optimierungen zu nutzen.
Benötige ich als EU-Bürger besondere Genehmigungen für den Immobilienkauf auf Mallorca?
Als EU-Bürger benötigen Sie grundsätzlich keine speziellen Genehmigungen für den Immobilienerwerb auf Mallorca. Allerdings ist die NIE-Nummer (steuerliche Identifikationsnummer für Ausländer) zwingend erforderlich und muss vor Vertragsabschluss beantragt werden. Bei Küstenimmobilien können zusätzliche Beschränkungen durch das Küstenschutzgesetz gelten. Für landwirtschaftliche Flächen über bestimmte Größen sind spezielle Genehmigungen nötig. Ein spezialisierter Anwalt prüft im Vorfeld alle erforderlichen Genehmigungen und begleitet den Antragsprozess professionell.
Was passiert rechtlich bei Baumängeln oder versteckten Problemen nach dem Immobilienkauf?
Bei Baumängeln oder versteckten Mängeln nach dem Immobilienkauf greifen verschiedene rechtliche Schutzinstrumente: Die Gewährleistungsrechte nach spanischem Recht umfassen Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt bei erheblichen Mängeln. Die Verjährungsfristen betragen in der Regel 6 Monate bis 2 Jahre je nach Mangel. Bei Neubauimmobilien bestehen erweiterte Bauträger-Gewährleistungen von bis zu 10 Jahren. Wichtig ist die sofortige rechtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Ein erfahrener Immobilienanwalt kann Ihre Rechte durchsetzen und Schadensersatz erwirken.
Wie sichere ich meine Immobilieninvestition auf Mallorca rechtlich optimal ab?
Eine rechtlich optimale Absicherung Ihrer Mallorca-Immobilie erfordert mehrere Maßnahmen: Umfassende Due Diligence vor Kauf mit Prüfung aller Dokumente, Lasten und Baurechte. Professionelle Vertragsgestaltung mit anwaltlicher Begleitung zur Risikoreduzierung. Steueroptimierung durch geeignete Eigentumsstrukturen (Gesellschaftsstrukturen, Testamentsvollstreckung). Versicherungsschutz für Gebäude und Haftpflicht. Regelmäßige Rechtsberatung für laufende Verpflichtungen und Gesetzesänderungen. Ein spezialisierter Anwalt entwickelt eine maßgeschneiderte Rechtsstrategie für Ihre individuelle Situation und schützt Ihre Investition langfristig.
Plaza España 11, 07002 Palma de Mallorca +34 645 43 53 31 rebaudo@rebaudo.com
© 2025 Rebaudo Immobilienrechtsanwälte. Alle Rechte vorbehalten.